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Auf der linken Seite sehen Sie eine originale DDR-ABE. Auf der rechten Seite sehen Sie eine neue ABE, ausgestellt vom KBA.
» www.KBA.de




Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Für die Teilnahme am Straßenverkehr mit Kleinkrafträdern ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erforderlich. In der Praxis bedeutet dies, dass bei jeder Fahrt mit der Simson Schwalbe ein Auszug aus der ABE, also der 'Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis', im Original mitgeführt werden muss. Hinzu kommt, dass ein entsprechender Versicherungsnachweis, i.d.R. ein sog. 'Versicherungsschein' im Original mitgeführt werden muss.

Der 'Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis' bei der Simson Schwalbe enthält folgende Daten:

Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Fahrgestellnummer (FIN)
... und weitere Daten zum Fahrgestell, dem Motor, der Bordelektrik, der Fahrzeugmasse, der Bremsanlage und den Rädern mit zulässiger Bereifung.

In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde der 'Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis' durch das Kraftfahrzeugtechnische Amt (KTA) erteilt. Zu erwähnen ist, dass die originalen DDR - 'Registrierscheine für Kleinkrafträder' noch Angaben zum Fahrzeugbesitzer (Name, Anschrift) sowie Angaben zur Höchstgeschwindigkeit, dem Baujahr und Fahrzeugfarbe enthalten. Außerdem ist ein entsprechender Stempel der Verkaufsstelle für die Schwalbe in der Betriebserlaubnis enthalten.
Bei neuen ABE-Kärtchen entfallen diese Angaben. Ohne Angaben zum Fahrzeugeigentümer hat man jedoch nicht mehr den Eigentumsnachweis. Daher ist es beim Erwerb einer Schwalbe empfehlenswert, immer einen entsprechenden Kaufvertrag zusammen mit dem Vorbesitzer auszufüllen. Die Erteilung der neuen ABE erfolgt über das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) in Flensburg. Ein neuer 'Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis' ist allerdings nur erforderlich, wenn die originalen DDR-Papiere nicht mehr auffindbar sind.

Der 'Versicherungsnachweis' enthält Angaben zum Versicherungsnehmer, Angaben zum versicherten Fahrzeug (Hersteller, Hersteller-Schlüsselnummer, die Fahrzeugart und die Fahrzeugidentifikationsnummer ).


 Neubeschaffung - 'Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis'
   nur für Kleinkrafträder der Marke Simson
Wie bereits erwähnt, sind neue KBA-Papiere eigentlich nur erforderlich, wenn die originalen DDR-Papiere nicht mehr vorhanden sind. Wer allerdings sicherheitshalber neue Papiere beantragen möchte, braucht keine Nachteile befürchten :-)

Bei der Beantragung eines neuen 'Nachweises der Allgemeinen Betriebserlaubnis' wird i.d.R. durch das Kraftfahrzeugbundesamt geprüft, ob die Schwalbe als gestohlen gemeldet wurde.


Die nachfolgend beschriebene Verfahrensweise für die Neubeschaffung von Papieren gilt nur für Simson-Fahrzeuge aus der Produktion des VEB und bis zur ersten Inbetriebnahme zum 29.02.1992. Für alle Simson-Fahrzeuge, die nach diesem Stichtag zugelassen wurden, erfolgt die Erteilung des Nachweises der ABE durch die örtliche-zuständige KFZ-Zulassungsstelle und eine Abnahme beim TÜV oder Dekra. Die Neubeschaffung der ABE über das KBA kostet etwa 30 Euro (inkl. Nachnahmegebühren) und dauert i.d.R. nur wenige Tage.

Für die Neubeschaffung der Papiere über das KBA gibt es mehrere Möglichkeiten:

per E-Mail
Bei der Beantragung per Mail müssen folgende Angaben an das KBA übermittelt werden:

Fahrzeughersteller und Bezeichnung - hier: Simson Schwalbe
genaue Typenbezeichnung - z.B. KR51/2 E
» Achten Sie unbedingt auf die Angabe des korrekten Buchstabens, falls nicht bekannt, müssen Sie genauere Angaben zur Art der Zündung (Unterbrecher / Elektronik), zur Leistung des Scheinwerfers (z.B. 25W / 25W / 6V) und zur Zahl der Gänge (3-Gang / 4-Gang) machen.
Fahrzeugidentifikationsnummer
» Die FIN finden Sie auf dem Typenschild oder auch eingestanzt im Rahmen.
Baujahr
eine Telefonnummer für Rückfragen
Anschrift, wohin die neue ABE hingeschickt werden soll

Diese Angaben werden an folgende E-Mail-Adresse gesendet:
» mopedabe_beitrittsgebiet@kba.de

per Online-Formular
Das Online-Formular finden Sie unter folgendem Link:
» Link zum Online-Formular des KBA

Die erforderlichen Daten werden entsprechend in das Formular eingetragen.
» Hinweis: Beim Eingabefeld "alle Angaben gemäß Typenschild" wird die Angabe zum zulässigen Gesamtgewicht eingetragen, also 260 kg.