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Anhänger

Speziell für die Simson-Fahrzeuge gab es aus dem VEB Metallkombinat Heldrungen (=MKH) mehrere Anhängertypen, die für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen waren. Zu den gängigsten Typen gehören die Modelle MKH/M1, MKH/M2, MKH/M3 und MKH/RB. Für die Simson Schwalbe eignen sich vor allem die Modelle -M1 und -M2. Neben den zuvor genannten Anhängertypen gab es aber auch noch andere Anhängerhersteller in der DDR, die in Kleinserien fertigten.

Für alle Moped-Anhänger, die für den Straßenverkehr zugelassen waren, galten die gleichen Voraussetzungen. Sie mussten die erforderlichen Beleuchtungseinrichtungen (also Brems-, Rückklicht und ggf. Blinker) aufweisen und durften mit max. 40 KM/H hinter dem Zugfahrzeug gezogen werden. Das Zugfahrzeug musste dabei mit einer entsprechenden Anhängersteckdose ausgestattet sein, damit die Beleuchtung am Anhänger auch ordnungsgemäß funktionierte. Ein weiteres Kriterium war die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Das baugleiche Modell MKH/F besaß nur eine Fahrradzulassung. Die Modelle -M1, -M2, -M3 und -RB erhielten eine Fahrgestellnummer und eine Betriebserlaubnis.

Nutzung eines Mopedanhängers an der Schwalbe
Für die Nutzung des Anhängers sind folgende Punkte zu beachten:

vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen vorhanden sein und funktionieren;
Wiederholungskennzeichen an der Rückseite des Hängers (aktuelles Kennzeichen vom Zugfahrzeug + Kennzeichen am Hänger);
40 Km/h Schild / Aufkleber auf der Rückseite - Vmax von 40 Km/h darf im Anhängerfahrbetrieb nicht überschritten werden!
Anhänger muss fahrtauglich und in einem ordnungsgemäßen Zustand sein (z.B. ausreichend Profiltiefe, Beachtung der zulässigen Gesamtmasse und Zuladung usw.);
Betriebserlaubnis muss vorliegen;
Kupplung muss korrekt einrasten und darf kein Spiel aufweisen;
Es muss sich bei dem Anhänger um eine Mopedvariante handeln - Der MKH/F (Fahrradvariante) ist nicht für den Straßenverkehr zugelassen!

Oftmals besteht das Problem, dass die Betriebserlaubnis (BE) für den Anhänger abhanden gekommen ist, doch ohne Nachweis einer BE wäre eine Nutzung im Straßenverkehr nicht zulässig. Bis zum Jahre 2011 gab es für die MKH-Serie auch keine neuen Papiere, doch mittlerweile erhalten Sie wieder Papiere über das Kraftfahrtbundesamt (KBA). Eine neue BE kostet etwa 25 Euro (inkl. Nachnahme) und wird innerhalb weniger Tage zugestellt.

Die Beantragung einer BE erfolgt per Mail: » mopedabe_beitrittsgebiet@kba.de
Bei der Beantragung per Mail müssen folgende Angaben an das KBA übermittelt werden:

Fahrzeughersteller und Bezeichnung - hier: VEB Metallkombinat Heldrungen - Mopedanhänger
genaue Typenbezeichnung - z.B. MKH/M2
Fahrgestellnummer
» Die FIN finden Sie auf dem Typenschild oder auf der vorderen rechten Rahmenquerstrebe.


Weiterführende Informationen erhalten Sie auf Simson-und-co.de unter der Rubrik 'Themenbereiche' > 'DDR-Mopedanhänger'